Teilhabeassistenz — was steckt dahinter?
Ihr Kind hat das Recht auf Teilhabe. Wir sorgen dafür, dass dieses Recht im Schulalltag ankommt.
Was macht eine Schulbegleitung?
Eine Schulbegleitung – auch Teilhabeassistenz oder Schulassistenz genannt – unterstützt Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer Beeinträchtigung im Schulalltag zusätzliche Hilfe benötigen, damit sie am Unterricht teilnehmen und gleichberechtigt Bildung erhalten können.
Rechtsgrundlagen
Welche Leistung greift, hängt vor allem davon ab, welche Art der Beeinträchtigung vorliegt:
§ 35a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe):
Diese Form der Schulbegleitung richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Beeinträchtigung oder einer sozial-emotionalen Beeinträchtigung – oder wenn eine solche Beeinträchtigung droht.SGB IX (Eingliederungshilfe / Sozialhilfe):
Die Schulbegleitung nach dem SGB IX richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen, geistigen, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung – oder wenn eine entsprechende Behinderung droht.
Für diese Behinderungsbilder ist in der Regel die Sozialhilfe zuständig (z. B. nach § 112 i. V. m. § 75 SGB IX).
Ziel der Schulbegleitung
Das übergeordnete Ziel ist, dass Ihr Kind inklusiv und möglichst selbstständig am Schulleben teilnehmen kann – unabhängig davon, ob es eine Grundschule, Regelschule oder Förderschule besucht. Schulbegleitung soll dabei helfen, Teilhabe an Bildung zu ermöglichen und bestehende Barrieren im Schulalltag zu reduzieren.
Was macht eine Teilhabeassistenz konkret?
Eine Teilhabeassistenz unterstützt Ihr Kind im schulischen Umfeld – individuell und alltagsnah. Dazu gehören je nach Bedarf zum Beispiel:
Struktur und Orientierung im Schulalltag
z. B. Tagesablauf planen, Aufgaben beginnen und beenden, Übergänge meistern, Material organisieren.Unterstützung beim Lernen und Arbeiten
z. B. bei Arbeitsaufträgen, Konzentration, Bearbeitung von Aufgaben, Hausaufgabenorganisation (ohne Lehrkraft zu ersetzen).Soziale und emotionale Unterstützung
z. B. im Umgang mit Mitschülerinnen und Mitschülern, Konfliktbewältigung, Stärkung sozialer Kompetenzen, Unterstützung in herausfordernden Situationen.Lebenspraktische Hilfen (wenn nötig)
z. B. Begleitung bei Wegen in der Schule, Unterstützung bei motorischen Anforderungen oder bei bestimmten Alltagshandlungen.
Im Unterricht
Hilfe bei Orientierung, Konzentration, Gruppenarbeit und Kommunikation.
In der Pause
Unterstützung beim sozialen Miteinander, bei Übergängen und Konflikten.
Im Hintergrund
Austausch mit Lehrkräften, Dokumentation, Hilfeplangespräche.
Was Schulbegleitung nicht ist
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Kein Nachhilfeunterricht
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Keine Therapie
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Kein Ersatz für Sonderpädagogik
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Eine Brücke — damit Ihr Kind das Angebot der Schule nutzen kann.
Wer hat Anspruch?
Kinder und Jugendliche mit:
- Körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen
- Entwicklungsverzögerungen
- Autismus-Spektrum-Störungen
- Aufmerksamkeitsstörungen (ADHS/ADS)
- Sozial-emotionalem Förderbedarf
Der Anspruch wird individuell geprüft. Entscheidend ist, ob das Kind ohne Unterstützung nicht gleichberechtigt teilnehmen kann.
Nächster Schritt
Sie glauben, Ihr Kind braucht Unterstützung? Sprechen Sie uns an — unverbindlich und kostenlos.
